Vereinsbetrieb in der Pandemie

Update vom 04.03.2022

Hallo liebe Mitglieder, TrainerInnen und Interessierte des Turn- und Gymnastikvereins Biesingen e.V. ,

aufgrund der anhaltenden Corona Lage sind wir gezwungen, unseren Vereinsbetrieb einzuschränken.
Unsere Kurse können aktuell stattfinden, unterliegen aber bestimmten Hygiene- und Nachweisvorschriften.
Sport im Innenbereich ist lediglich bei Vorlage eines 3G- Nachweises gem. §  6 I Nr. 6 VO-CP (geimpft, genesen oder getestet) erlaubt. 

Ausgenommen sind: 

  • Kinder unter 6 Jahren, ebenso ausgenommen sind Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. 
  • Personen die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können und einen Testnachweis führen. 


Darüber hinaus bitten wir alle Anwesenden eines Sportkurses, sich an das allgemeine "AHA-Hygienekonzept" zu halten.

A - Abstand halten
H
- Hygiene
A
- Atemmaske

Sportbetrieb im Saarland 

Weitere Informationen zur aktuellen Verordnung des Sportbetriebs im Saarland finden Sie auf der Website des Saarlandes.