Vereinsbetrieb in der Pandemie
Update vom 04.03.2022
Hallo liebe Mitglieder, TrainerInnen und Interessierte des Turn- und Gymnastikvereins Biesingen e.V. ,
aufgrund der anhaltenden Corona Lage sind wir gezwungen, unseren Vereinsbetrieb einzuschränken.
Unsere Kurse können aktuell stattfinden, unterliegen aber bestimmten Hygiene- und Nachweisvorschriften.
Sport im Innenbereich ist lediglich bei Vorlage eines 3G- Nachweises gem. § 6 I Nr. 6 VO-CP (geimpft, genesen oder getestet) erlaubt.
Ausgenommen sind:
- Kinder unter 6 Jahren, ebenso ausgenommen sind Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.
- Personen die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können und einen Testnachweis führen.
Darüber hinaus bitten wir alle Anwesenden eines Sportkurses, sich an das allgemeine "AHA-Hygienekonzept" zu halten.
A - Abstand halten
H - Hygiene
A - Atemmaske
Sportbetrieb im Saarland
Weitere Informationen zur aktuellen Verordnung des Sportbetriebs im Saarland finden Sie auf der Website des Saarlandes.